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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Berliner Trabrenn-Verein e.V. als Betreiber von trotto.de.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle vom Berliner Trabrenn-Verein e.V., 12107 Berlin, VR 753 B, ("BTV") vermittelten Wetteinsätze sowie für die Nutzung der Online-Services des BTV auf trotto.de ("Plattform") durch den Nutzer. Mit der Nutzung der Services des BTV stimmt der Nutzer den nachfolgenden AGB in der jeweils aktuellen Fassung zu. Abweichenden, entgegenstehenden, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Nutzers muss BTV ausdrücklich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden.

§ 1 Vermittlung von Wetten; Dienstleistung des BTV

1Der BTV vermittelt Wetteinsätze des Nutzers an zur Durchführung von Pferdewetten berechtigte Vereine und Unternehmen als Betreiber der Totalisatoren ("Totalisator") im Inland und im Ausland. BTV wird im Rahmen der Pferdewette nicht Wettvertragspartner des Nutzers, sondern überbringt lediglich dessen Antrag auf Abschluss einer Pferdewette an den Totalisator. BTV arbeitet mit verschiedenen Totalisatoren zusammen, sodass der Vertragspartner des Nutzers, der die jeweilige Pferdewette ausführende Totalisator ist. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Totalisator gelten die Geschäfts- und Wettbedingungen des jeweiligen Totalisators, die dem Nutzer vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden (Details dazu unter § 12).

2Im Rahmen der vertraglichen Beziehung zwischen BTV und dem Nutzer stellt der BTV dem Nutzer ausschließlich die Vermittlung des Wettantrages an den Totalisator (für den Nutzer unentgeltlich), die Nutzerregistrierung (unentgeltlich), das Einrichten und Führen eines Wettkontos (unentgeltlich) sowie Informationsdienste zur Verfügung.

§ 2 Vermittlung des Wettvertrags

1Der BTV vermittelt den Abschluss eines Wettvertrages zwischen dem Nutzer und dem Totalisator wie folgt:

A

§Der registrierte (§ 3) und eingeloggte Nutzer gibt die Daten der beabsichtigten Wette (u.a. Wettart wie Sieg, Platz, Zweier etc., Höhe des Wetteinsatzes, Pferd) durch Anklicken der angebotenen Eingabefelder oder Eingabe von Beträgen auf der Plattform ein.

§BTV zeigt dem Nutzer die von ihm angegebenen Angebotsdaten zusammengefasst an.

§Der Nutzer bestätigt die von ihm angegebenen Angebotsdaten mit einem Klick auf den Button "Wettschein abgeben". Dadurch gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Wettvertrages zu den angegebenen Angebotsdaten mit dem jeweiligen Totalisator ab. Dieses Angebot bedarf einer gesonderten Vertragsannahme durch den jeweiligen Totalisator.

BBTV bestätigt dem Nutzer über die Plattform den Erhalt seines Angebots auf Abschluss eines Wettvertrages mit dem vom Nutzer beabsichtigten Inhalt zur Weiterleitung an den Totalisator. Mit dieser Eingangsbestätigung ist noch kein Wettvertrag zustande gekommen. BTV bestätigt damit lediglich den Eingang des Angebots des Nutzers, nicht aber den Eingang des Angebots beim jeweiligen Totalisator oder die Angebotsannahme durch den jeweiligen Totalisator.

CBTV leitet im Anschluss daran das Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Wettvertrages über einen technischen Dienstleister an den Totalisator weiter. Wetten werden nur an den Totalisator weitergeleitet, sofern das Wettkonto des Nutzers bei BTV eine Deckung mindestens in Höhe des Wetteinsatzes aufweist. Die Annahme des Angebots erfolgt erst durch eine gesonderte Bestätigung des Totalisators über die Plattform gegenüber dem BTV. Nach Eingang der Annahmeerklärung des Totalisators übermittelt der BTV dem Nutzer diese über die Plattform und belastet das Wettkonto des Nutzers mit dem betreffenden Betrag.

Kommt nach den vorstehenden Bedingungen kein Wettvertrag zustande, so erhält der Nutzer seinen Wetteinsatz zurückerstattet.

2Der Wettvertrag zwischen dem Nutzer und dem Totalisator unterliegt gesonderten Vertragsbedingungen des Totalisators (siehe § 12).

3Als Wetteinsatz gilt ausschließlich der auf der vom Totalisator ausgestellten Wettbestätigung ausgewiesene Betrag. Auch die übrigen Daten des Wettvertrages gelten ausschließlich so wie in der Wettbestätigung aufgeführt und soweit sie sich aus den Geschäfts- und Wettbedingungen des jeweiligen Totalisators ergeben.

4Die Wettquoten werden durch den jeweiligen Totalisator berechnet.

§ 3 Nutzungs- und Teilnahmeberechtigung; Registrierung

1Nutzungsberechtigt für die Services des BTV und der Plattform ist ausschließlich, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat bzw. nach seiner jeweiligen nationalen Rechtsordnung volljährig ist. Der Nutzer erklärt mit Registrierung und mit jedem Angebot auf Abschluss eines Wettvertrages, dass er die für den Abschluss des jeweiligen Geschäfts erforderliche Geschäftsfähigkeit besitzt und sich bei keiner Organisation, keinem Verband oder keiner behördlichen Stelle aufgrund von Spielsucht hat sperren lassen. Ferner sichert der Nutzer zu, dass er keine Gelder einsetzt, die aus kriminellen Aktivitäten erworben wurden und dass er keine Gelder über ein Zahlungsmittel (Kreditkarte o.ä.) einbezahlt, das nicht in seinem Eigentum steht, oder über das er nicht befugt ist zu verfügen.

2Wettberechtigt ist ferner nur, wer über den Ausgang der betroffenen Pferdewette keine Kenntnis hat. Mit der Abgabe des Angebots auf Abschluss eines Wettvertrages sichert der Nutzer zu, dass er vom Ausgang der Pferdewette keine Kenntnis hat.

3Die Teilnahme an Wetten auf Rennen, an denen der Nutzer unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder auf deren Ausgang er Einfluss hat, ist dem Nutzer untersagt. Das ist insbesondere aber nicht ausschließlich dann der Fall, wenn der Nutzer Eigentümer, Miteigentümer, Besitzer oder Mitbesitzer eines am Rennen teilnehmenden Pferdes, Rennstalls oder Teams ist oder eine trainierende, beratende oder unterstützende Funktion in Bezug auf das teilnehmende Pferd oder die teilnehmenden Pferde, dessen Reiter/Jockey/Fahrer bzw. den Rennstall/das Team hat.

4Ausgenommen davon sind solche Wetten, für deren Gewinn das betreffende Pferd und/oder der betreffende Rennstall das jeweilige Rennen gewinnen muss. Wetten im Auftrag von Buchmachern sowie Wettvermittlern sind untersagt. Der Nutzer wird hiermit darauf hingewiesen, dass über BTV vermittelte Wetteinsätze im Falle einer verlorenen Wette weder zurückgezahlt noch auf irgendeine Weise kompensiert werden. Der Nutzer ist sich dieser Tatsache bewusst und bestätigt mit der Nutzung der des Service-Angebotes des BTV, dass er allein die persönliche Verantwortung für den Verlust von Wetteinsätzen trägt.

5Die Teilnahme an Wetten ist nur nach erfolgter Registrierung durch den Nutzer auf der Plattform möglich. Der Nutzer bestätigt mit der Registrierung die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seines Namens, seines Alters, seiner Adresse und seiner Geschäftsfähigkeit.

6BTV kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen annehmen, ablehnen oder deaktivieren. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf schon vermittelte Wettverträge. Die Folgen richten sich nach § 5.

7Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Der Nutzer hat BTV unverzüglich über einen Verlust oder Diebstahl seiner Zugangsdaten zu informieren, damit der BTV das Nutzerkonto sperren und dem Nutzer neue Zugangsdaten zur Verfügung stellen kann. Im Fall einer schuldhaften Verletzung dieser Informationspflicht gilt jeder, der sich mit dem Passwort des Nutzers auf der Plattform einloggt als berechtigt, für den Nutzer Wettangebote abzugeben.

8Die Registrierung unter mehr als einem Benutzerprofil bzw. die Errichtung mehrerer Wettkonten pro Person ist untersagt und kann zum Ausschluss von der Nutzung der Plattform führen. Es ist ferner untersagt, Benutzerprofile oder Wettkonten für Dritte anzulegen.

9Für Nutzer, deren Wohn- oder Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands liegt, gilt ergänzend §7.

§ 4 Haftung; Gewährleistung

1Die Haftung des BTV für fahrlässig zugefügte Schäden ist ausgeschlossen. Diese und die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügte Schäden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegenüber BTV oder seinen Erfüllungsgehilfen.

2Für die korrekte Abgabe einer beabsichtigten Wette des Nutzers übernimmt BTV keine Haftung. BTV übernimmt insofern keine Haftung für Eingabefehler oder Schreibfehler des Nutzers sowie für Eingabe-, Übertragungs- und/oder Auswertungsfehler des Totalisators. BTV ist ferner nicht zur Prüfung der durch den Nutzer gemachten Angaben verpflichtet. BTV hat allerdings das Recht, offensichtliche Fehler der Totalisatoren (falsche Rennen, vertauschte Quoten, falsche Gewinnberechnungen) jederzeit zu korrigieren.

3Ob ein Wettangebot korrekt und rechtzeitig zugegangen ist, entscheidet der Totalisator. BTV hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung, sofern BTV das Wettangebot des Kunden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder verzögert übermittelt hat.

4BTV haftet nicht für netzwerktechnologiebedingte Verzögerungen der Übertragung der Wettdaten an den Totalisator. Der Nutzer ist gehalten, die Wettangaben rechtzeitig abzugeben, so dass diese auch bei netzwerktechnologiebedingten Verzögerungen zeitgerecht beim Totalisator vorliegen. Der BTV weist den Nutzer darauf hin, dass die über trotto.de übertragenen Livebilder der Rennen technologiebedingt zeitverzögert gezeigt werden.

5BTV haftet nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform und Services. BTV übernimmt das Zumutbare, um eventuelle Störungen oder Unterbrechungen der Services so schnell wie möglich zu beheben und die Services so schnell wie möglich wieder anbieten zu können.

6Die auf der Wettbestätigung des jeweiligen Totalisators befindliche Nummer bezieht sich auf den Namen des jeweiligen Pferdes. Im Falle einer Abweichung von Starterliste und den Daten der Wettbestätigung gilt die Angabe (Nummerierung) des Totalisators. BTV übernimmt keine Haftung für diesbezügliche Abweichungen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von BTV beruhen.

7Des Weiteren übernimmt BTV keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte von kostenlos vom BTV oder den angebotenen Totalisatoren zur Verfügung gestellten Informationsdiensten, insbesondere nicht für die bezüglich der einzelnen Wetten angezeigten Eventualquoten.

8Für Schäden, die durch höhere Gewalt und andere nicht beeinflussbare Faktoren (insbesondere z.B. durch Feuer, Wasser, Streiks und andere Unruhen) entstehen oder Schäden, die durch Dritte, insbesondere Telekommunikations-, Post-, Bahn- oder andere Transportunternehmen entstehen, wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Nutzungsausschluss, Fehler

1BTV ist berechtigt, Nutzer ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise von der Nutzung der Plattform und der Teilnahme an den Services auszuschließen. BTV kann die Weiterleitung von Wettangeboten ohne Angaben von Gründen verweigern. Ein Ausschluss hat keinen Einfluss auf bereits vermittelte Wettverträge zwischen dem Nutzer und dem Totalisator.

2Insbesondere ist BTV in folgenden Fällen berechtigt, das Nutzerkonto sowie den Nutzer zu sperren:

§Der Nutzer verstößt gegen diese AGB und/oder gegen den Wettvertrag, d.h. Geschäfts- oder Wettbedingungen des jeweiligen Totalisators.

§Es besteht Grund zu der Annahme, dass der Nutzer in Verbindung mit illegalen, betrügerischen oder kriminellen Handlungen steht.

§Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Nutzerdaten nicht korrekt sind oder der Nutzer nicht die seitens des BTV vorgegebenen Altersanforderungen erfüllt.

§Es besteht Grund zu der Annahme, dass der Zugriff auf die Services des BTV im Auftrag und/oder auf Rechnung von Buchmachern und/oder Wettvermittlern oder sonst in gewerblich motivierter Art und Weise erfolgt.

§Es besteht Grund zu der Annahme, dass der Zugriff auf die Services von BTV durch eine unbefugte Person erfolgt.

§Gesetzliche Regelungen erfordern eine Sperrung.

§Es besteht der Verdacht auf Spielsucht.

§Es besteht der Verdacht, dass der Nutzer die Wetten nicht selbst abgibt, sondern automatisierte Wetten (Bots) abgibt.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.

3Im Fall des Nutzungsausschlusses werden rechtmäßig bestehende Guthaben auf dem Nutzerkonto nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Guthabens, mindestens aber 20,00 €, soweit ein entsprechender Betrag auf dem Nutzerkonto vorhanden ist, auf das vom Nutzer bekanntgegebene Bankkonto ausgezahlt. BTV zieht keine bzw. eine geringere Bearbeitungsgebühr ein, wenn der Nutzer nachweist, dass BTV ein geringerer Schaden entstanden ist.

4BTV ist berechtigt, offensichtliche Fehler bei der Erstellung der Kontostände jederzeit richtig zu stellen.

§ 6 Kontosperrung durch Nutzer

BTV hat ein großes Interesse an Sucht-Prävention. Der Nutzer hat neben der Einrichtung eines Limits gemäß § 9 dieser AGB die Möglichkeit, sein Konto sperren zu lassen.

§ 7 Personen und Nutzer mit Wohn- oder Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands

Personen, die in Staaten leben oder sich in Staaten aufhalten, in denen die Teilnahme an Online-Pferdewetten oder anderen von BTV angebotenen Online-Services illegal und/oder untersagt ist, steht das Angebot des BTV nicht zur Verfügung. Der Nutzer garantiert insofern, dass er nicht aus einem Land auf die Angebote des BTV zugreift, in dem Online-Pferdewetten oder vergleichbare Dienste durch Gesetz oder Rechtsprechung untersagt sind. Darüber hinaus garantiert der Nutzer, dass er nicht Bürger eines Staates ist, der seinen Staatsbürgern die Teilnahme an (Online) Wetten und Glücksspielen unabhängig vom Aufenthaltsort untersagt.

Sollte sich der Wohn- oder Aufenthaltsort des Nutzers nicht in Deutschland befinden, so ist es dem Nutzer untersagt, sich bei trotto.de anzumelden bzw. Wetten auf trotto.de abzugeben, wenn der Nutzer ein Problem mit Spielsucht hat und sich bei einer Organisation (oder einem Verband) sperren hat lassen. Sollte der Nutzer sich dennoch bei trotto.de anmelden, bzw. Wetten auf trotto.de abgeben, verliert der Nutzer sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz. Sollten im Aufenthaltsort und/oder im Heimatland des Nutzers die Teilnahme an Wetten auf Pferderennen bei trotte.de nicht erlaubt sein, ist es dem Nutzer nicht gestattet ein Konto zu eröffnen bzw. Wetten bei trotto.de abzugeben.

§ 8 Datenschutz

1Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die BTV zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gespeichert und automatisiert verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten werden nur unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und entsprechend unserer Datenschutzerklärung gespeichert und genutzt. Informationen, die zur Durchführung der Services des BTV gespeichert werden, erfolgen auf freiwilliger Basis. Der Nutzer hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung seiner gespeicherten Daten nach gesetzlichen Bestimmungen. Der Nutzer wendet sich dazu per E-Mail oder auf dem Postweg an den BTV: Kontakt

BTV gibt die personenbezogenen Daten des Nutzers einschließlich der Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausnahme sind Daten, die der Gesetzgeber im Rahmen des gültigen Glücksspielstaatsvertrages einfordert. Sämtliche Daten werden nicht an fremde Unternehmen verkauft, es erfolgt kein Adressverkauf. Ausgenommen von der Weitergabe sind die Dienstleistungspartner, die zur Abwicklung der Vermittlung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

2BTV behält sich vor, die angegebenen Nutzerdaten zu überprüfen. Darüber hinaus ist BTV berechtigt, bei einem Antrag auf ein erhöhtes Einzahlungslimit die Bonität des Nutzers zu überprüfen. Mit der Registrierung ist der Nutzer damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und sein Geburtsdatum an die SCHUFA Holding AG, HRB 12286 Amtsgericht Wiesbaden, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Deutschland zum Zweck des SCHUFA-IdentitätsCHECK (Identitätsabgleich, insbesondere zur Betrugsprävention), oder bei einem Antrag auf ein erhöhtes Einsatzlimit an die SCHUFA Holding AG, HRB 12286 Amtsgericht Wiesbaden, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Deutschland zum Zweck der SCHUFA-Glücksspielauskunft weitergegeben werden.

3Weitere Bestimmungen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des BTV: Datenschutzerklärung

§ 9 Wettkonto, Zahlungsverkehr

1Für jeden Nutzer wird mit der Registrierung ein individuelles Wettkonto eingerichtet. Dem Wettkonto werden die vom Nutzer eingezahlten Beträge gutgeschrieben, getätigte Wetteinsätze werden vom Wettkonto abgebucht, etwaige Gewinne dem Wettkonto gutgeschrieben. Das Wettkonto wird in Euro geführt. Guthaben auf dem Wettkonto werden nicht verzinst.

2BTV ist berechtigt, den auf eine Wette entfallenden Wettgewinn für den Nutzer vom Totalisator einzuziehen. Die Auszahlung auf das Wettkonto des Nutzers erfolgt erst, wenn die Quoten und die Abrechnung des Totalisators vorliegen. Bei Zweifeln über den Wettausgang erfolgt die Auszahlung nach Vorliegen des offiziellen Wettergebnisses. Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, zu seinen Gunsten bestehende Salden auf seinem Wettkonto ganz oder teilweise auf das von ihm im als Referenzkonto hinterlegte und bestätigte Bankkonto zu überweisen. Aus Sicherheitsgründen muss dem BTV vor der ersten Wettabgabe die Kopie eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) des Nutzers übermittelt werden.

3Einzahlungen des Nutzers auf sein Wettkonto können mittels der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden vorgenommen werden. Die Höchst- und Mindesteinzahlungsbeträge werden für jede Zahlungsmethode auf der Einzahlungsseite angezeigt.

4Die Summe der maximalen Einzahlungen für Nutzer mit Wohnort in der Bundesrepublik Deutschland pro Kalendermonat beträgt EUR 1.000,00 (Euro eintausend, § 13). Soweit das monatliche Limit durch den Nutzer erreicht ist, wird dies dem Nutzer per Mail mitgeteilt, weitere Wetten werden in dem Kalendermonat nicht über die Plattform vermittelt. Die Änderung der Limitierung muss der Nutzer schriftlich gegenüber dem BTV erklären. Zur Erhöhung des Einzahlungslimits muss der BTV die wirtschaftliche Leistungfähigkeit des Nutzers nach Auflagen des Glücksspielstaatsvertrages in seiner aktuellen Fassung überprüfen.

5Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich ein individuelles tägliches, wöchentliches und/oder monatliches Einzahlungs- und Verlustlimit innerhalb der vorgegebenen Grenzen zu setzen, das er nicht überschreiten kann.

6Sofern der BTV im Rahmen von Marketing-Aktivitäten kostenlose Gutscheine für Wettguthaben vergibt, ist die Auszahlung dieser Beträge auf das Bankkonto des Nutzers erst möglich, soweit der Nutzer nach Einlösung des Gutscheins den dem Gutschein entsprechenden Betrag innerhalb von 90 Tagen (nach Gutschrift) als Einsatz für eine Wette genutzt und mindestens drei Mal eine Wette in Höhe des Gutscheins über die Plattform abgeschlossen hat. Pro Nutzer kann im Rahmen einer Marketing-Aktion nur ein Wettguthabengutschein eingelöst werden. Der Gutschein verfällt, wenn er nicht innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt im Nutzerkonto aktiviert wird.

7Bei Sperre eines Kontos ist es dem BTV gestattet das Guthaben vorübergehend einzubehalten, wenn eine Untersuchung a) eines Verstoßes gegen bzw. eine Nichtbeachtung dieser AGB durch den Nutzer, insbesondere eines Verdachts, dass das Konto für betrügerische oder andere unredliche bzw. illegale Aktivitäten verwendet wurde, oder b) als Folge einer entsprechenden Anfrage oder Anweisung einer staatlichen Stelle, Regulierungs- oder Strafverfolgungsbehörde erfolgt. Der BTV darf das Guthaben nicht länger einbehalten als für den Abschluss der entsprechenden Untersuchung notwendig bzw. als von der entsprechenden staatlichen Stelle, Regulierungs- oder Strafverfolgungsbehörde gefordert. Eine vorübergehende Einbehaltung ist ferner zulässig, solange der Kunde dem BTV keine ausreichenden Identifizierungsunterlagen gemäß den Richtlinien oder Behördenauflagen zur Verfügung stellt. Bei Vorliegen eines Verdachtes der Wett- oder Rennmanipulation wird die Auszahlung für das betreffende Rennen bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung gesperrt.

§ 10 Live-Stream

1Die Live-Stream-Angebote von BTV stehen ausschließlich registrierten und eingeloggten Nutzern zur Verfügung.

2Die Nutzung der Live-Stream-Angebote des BTV setzt den Abschluss eines Wettvertrages mit beliebigem Wetteinsatz über die Plattform voraus.

3Die gewerbliche Nutzung von Live-Stream-Angeboten des BTV ist untersagt. Der Nutzer garantiert, dass er die Live-Stream-Angebote ausschließlich privat nutzt und jede unmittelbare oder mittelbare gewerbliche Nutzung unterlässt. Insbesondere ist es untersagt, die Live-Stream-Angebote in Wettlokalen zu zeigen oder Dritten die Live-Stream-Angebote in vergleichbarer Art und Weise zugänglich zu machen.

4Sollte der Nutzer die Live-Stream-Angebote von BTV gewerblich nutzen (und somit der Nutzer kein Verbraucher im Sinne der einschlägigen Gesetze sein), wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je EUR 10.000,00 (Euro zehntausend) für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs fällig. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

5BTV ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an den Live-Stream-Angeboten. BTV wird jede Verletzung dieser Rechte durch Verstoß gegen die vorstehenden Absätze zivil- und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgen lassen.

§ 11 Manipulationsverdacht

Bei konkretem Verdacht des Wettbetrugs oder der Manipulation von Wetten und/oder Rennen ist BTV berechtigt, die gespeicherten Daten (einschließlich Informationen über die mit den Verdächtigungen im Zusammenhang stehenden Wetten) an Sportverbände, Behörden oder sonstige Dritte, die mit der Aufklärung derartiger Verdächtigungen befasst sind, weiterzugeben.

§ 12 Wettbedingungen

Diese AGB regeln unter anderem die Art und Weise des Zustandekommens eines Wettvertrages mit dem Totalisator, die Vermittlungstätigkeit des BTV und die Wettabwicklung. Ergänzend zu diesen AGB und den Geschäfts- und Wettbedingungen des jeweiligen Totalisators können im direkten Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Totalisator sogenannte Wettbestimmungen des Landes zur Anwendung kommen, in dem das Pferderennen stattfindet, auf das die entsprechende Wette platziert wurde. Im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Totalisator kommen die Geschäfts- bzw. Wettbedingungen des jeweiligen Totalisators zur Anwendung. Unverbindlich weist BTV auf folgende Bedingungen hin:

§ 13 Spielsuchtprävention

Um unserer Pflicht zur Spielsuchtprävention bei Nutzern mit Wohnort in der Bundesrepublik Deutschland gerecht zu werden, beträgt die maximale Einzahlungssumme dieser Nutzer EUR 1.000,00 (Euro eintausend) pro Monat. Dieser Betrag kann nach Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach Glücksspielstaatsvertrag auf EUR 10.000,00 (Euro Zehntausend) oder EUR 30.000,00 (Euro dreißigtausend) angehoben werden.

§ 14 Anwendbares Recht; Gerichtsstand

1Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und BTV unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.

2Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Verhältnis zwischen BTV und dem Nutzer ist Berlin, soweit der Nutzer Kaufmann ist oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Auflistung spielrelevanter Informationen nach GlüStV

(1) Mit der Teilnahme verbundene Kosten

Die mit der Teilnahme an unserem Wettangebot für Sie entstehenden Kosten richten sich nach den von Ihnen auf die einzelnen Wettarten eingesetzten Wettbeträgen sowie des Erfolgs ihrer Wette. Sämtliche Beträge, die Sie für Wetten im Rahmen unseres Angebots einsetzen, können, je nach Erfolg und Art der Wette, vollständig oder teilweise verloren gehen. In keinem Fall können Ihnen über den eingesetzten Betrag hinausgehende Kosten entstehen. In jedem Fall werden Sie vor Abgabe der jeweiligen Wette über den Wetteinsatz informiert. Den Wetteinsatz bei allen Wettarten kann der Wetter jederzeit nach der Auswahl seiner Pferde auf dem Wettschein nachvollziehen. Außer dem direkten Einsatz für die jeweilige Wette fallen keine weiteren Kosten an. Die Registrierung und der Log-In auf unserer Internetseite, sowie deren weitere Benutzung außerhalb der Abgabe von Wetten sind ebenfalls kostenfrei. Für weitere Informationen die internen Abzüge und die Auszahlungsquoten betreffend, beachten Sie bitte die folgenden Ausführungen.

(2) Höhe aller Gewinne

Die Höhe aller Gewinne ist von Rennen zu Rennen unterschiedlich und richtet sich nach den für das betreffende Rennen in den jeweilig die Wette veranstaltenden Totalisator vermittelten Wetteinsätzen abzüglich der gesetzlich zulässigen Abzüge und Steuern je Wettart. Nach Abschluss und Auswertung des Rennens durch den offiziellen Richterspruch kann die Höhe aller Gewinne beim veranstaltenden Totalisator erfragt werden.

(3) Veröffentlichung der Gewinne

Die Quoten aller Gewinne der jeweiligen Wettart werden sofort nach dem Ergebnis gemäß offiziellem Richterspruch veröffentlicht und dem Nutzer zusammen mit seinem persönlichen Ergebnis auf dem Wettschein angezeigt. Die Höhe aller Gewinne kann beim veranstaltenden Totalisator erfragt werden.

(4) Prozentsatz der Auszahlungen für Gewinne vom Einsatz

Es wird ausschließlich das Totalisatorprinzip angewandt. Die Wetteinsätze sind demnach für jede Wettart und für jedes Rennen separat zusammenzuzählen. Von dem jeweiligen Gesamtbetrag sind die Rennwettsteuer und die behördlich genehmigten Abzüge für diese Wettart einzubehalten. Bei den verschiedenen Wettarten werden in aller Regel circa 65-90 % der getätigten Spieleinsätze als Gewinn an die Wetter ausgeschüttet. Die prozentuale Verteilung ist für die jeweilige Wettart und vom jeweiligen Veranstalter unterschiedlich geregelt. Alle Gewinner einer Wette teilen sich die zur Verfügung stehende Summe im jeweiligen Wettpool gemäß dem Verhältnis ihrer Einsätze zueinander. Dadurch ergeben sich für jede Wettart für alle dortigen Spielteilnehmer gleiche Gewinnquoten. Die Abzüge kommen dabei nach Abzug aller Kosten, die eine vom Totalisator an uns zu zahlende Vermittlungsvergütung enthalten, Steuern und Provisionen der Pferdezucht zugute.

(5) Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten und Auszahlungsquoten

Die Wahrscheinlichkeit, mit einer Pferdewette zu gewinnen oder zu verlieren, sowie die Gewinnquote sind je nach Wettart und gespielter Wette des Nutzers unterschiedlich. Diese Wahrscheinlichkeiten hängen von der gewählten Wettform (Normal- oder Kombinationswetten), der Anzahl der an den Wettereignissen teilnehmenden Pferde und deren Kondition sowie von weiteren Faktoren ab, z. B. dem Jockey/Fahrer und der Bodenbeschaffenheit. Die Pferdewette ist ein Glücksspiel, bei dem der Ausgang der Wette nicht sicher vorausberechnet werden kann; daher kann es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Spieleinsatzes kommen. Chancen auf Höchstgewinne sind je nach Wettart höchst unterschiedlich. Das maximale Verlustrisiko ist der Spieleinsatz.

(6) Annahmeschluss der Teilnahme

Der geplante Annahmeschluss für die Teilnahme an einer Wette auf ein bestimmtes Rennen wird auf unserer Webseite rechtzeitig vor dem Start des Rennens bekanntgegeben. Der genaue Annahmeschluss fällt stets mit dem offiziellen Start des Rennens zusammen und wird vom Veranstalter bestimmt. Wettscheine, bei denen der Annahmeschluss für ein Wettereignis im Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter überschritten ist oder die abgegebene Vorhersage ein abgesagtes Wettereignis enthält, werden insoweit zurückgewiesen. Der Nutzer muss beachten, dass bei der technischen Übermittlung der Wetten vom Endgerät des Nutzers und vom BTV zum Veranstalter eine Übermittlungszeit einzuplanen ist. Darüber hinaus kann es auch bei Einhaltung aller gebotener Sorgfalt seitens des BTV aufgrund von technischen Gründen zu Verzögerungen bei der Übermittlung der Wetten kommen. Der BTV empfiehlt daher, die zu platzierenden Wetten einige Minuten vor Ablauf des Annahmezeitraums abzugeben, damit eine Berücksichtigung unter normalen Umständen erfolgen kann. Der BTV übernimmt für technische Verzögerungen und Ausfälle keine Haftung, sofern ihm nicht eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtwidrigkeit vorzuwerfen ist. Die Bilderübertragung auf der Webseite des BTV erfolgt nicht in Echtzeit, sondern mit einiger Verzögerung. Diese Verzögerung kann je nach Internetverbindung und genutztem Computer erheblich sein.

(7) Verfahren, nach dem der Gewinner ermittelt wird / Generierung der Wettergebnisse

Zur Ermittlung der Gewinner der Wetten bedarf es zunächst der Ermittlung der Ergebnisse des Rennens. Für die Feststellung des Ergebnisses des Rennens, auf das gewettet wurde, gelten die „Vorschriften für den Wettbetrieb“ des jeweiligen Veranstalters des Rennens. Für die Einhaltung und Anwendung dieser Vorschriften ist der jeweilige das Rennen und die Wette Veranstaltende zuständig. Dieser Veranstaltende teilt unmittelbar nach dem offiziellen Richterspruch das offizielle Rennergebnis mit. Veranstaltender und Rennergebnis sind auf unserer Webseite vor bzw. nach dem Rennen einsehbar. Sobald ein Rennergebnis vorhanden ist, werden mit Hilfe des Totalisators die Wettergebnisse errechnet. Im Einzelnen bestimmen sich die Wettergebnisse nach den jeweiligen Wettarten und innerhalb der Wettarten nach der Summe aller Einsätze, die im Verhältnis der Gewinner nach den Abzügen für Steuern und sonstige genehmigte Einbehalte ausgezahlt wird. Für weitere Einzelheiten kann der jeweilige Veranstaltende, der den Totalisator aufgrund behördlicher Genehmigung betreibt, befragt werden. Nach offiziellem Richterspruch könne auch im Falle von nachträglich eingelegten Beschwerden gegen den Ausgang des Rennens die generierten Wettergebnisse auf Basis des ursprünglichen offiziellen Richterspruchs nicht mehr geändert werden. Dementsprechend sind nach dem offiziellen Richterspruch erfolgte Beschwerden ohne Einfluss auf die Wettergebnisse.

(8) Aufteilung der Gewinne zwischen den Gewinnern

Der die Wette Veranstaltende schüttet in jedem Rennen jeweils eine Summe pro Wettart aus, welche im Verhältnis zu den jeweiligen Einsätzen auf die jeweiligen Gewinner entfällt. Die Summe ergibt sich aus den Einsätzen aller Wetter einer Wettart abzüglich der jeweiligen Abzüge in den unterschiedlichen Wettarten. Zu Beachten sind hierbei auch die Ausführungen unter den Ziffern 2, 4 und 7. Im Bereich der Serienwetten sowie bei etwaigen Sonderwettformen ist auch der unterschiedliche Gewinnrang zu beachten; der aus den Wettbestimmungen der Wettveranstalter hervorgehen. Die auf den Nutzer entfallenden Gewinne werden dem BTV vom veranstaltenden Rennverein auf elektronischem Weg gemeldet und sodann automatisch Kundenkonto des Nutzers mit entsprechender Mitteilung an den Nutzer verbucht. Für die Ermittlung der Gewinne ist der Wettveranstalter zuständig.

(9) Ausschlussfrist, bis wann Gewinner Anspruch auf ihren Gewinn beanspruchen müssen

Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf einen etwaigen Gewinn werden automatisch ermittelt und die Beträge auf dem bei uns geführten Kundenkonto im Gewinnfall gutgeschrieben. Der Nutzer muss somit seinen Gewinnanspruch nicht anzeigen. Die Auszahlung seines Gewinnes kann er somit jederzeit gegenüber dem BTV verlangen, und zwar auch dann, wenn auf einen später eingelegten Protest hin oder aus sonstigen Gründen die Entscheidung über den Ausgang eines Rennens nachträglich geändert werden sollte.